27.06.2006: Lärmmessung nach Kapitel X für Zulassung
Zum Zwecke der Musterzulassung ist heute die Lärmmessung nach Kapitel X durchgeführt worden. Dabei wird der Schalldruck in dB(A) am Boden gemessen, den das Flugzeug im Steigflug bei voller Leistung und höchstzulässiger Abflugmasse 2,5 km hinter dem Startpunkt emittiert.

Der gesetzlich zulässige Grenzwert für dieses Flugzeug liegt bei 72,3 dB(A). Bei einem Umgebungsschalldruck von 48 dB(A) am Abend auf dem ruhigen nicht durch anderen Luftverkehr frequentierten Militärflugplatz Laar konnte keine Geräuschemission der Antares 20E ermittelt werden. Erst nach Reduzierung der Überflughöhe der Messstation um 200 m ist ein Schalldruck gemessen worden, der sich ausreichend vom Umgebungsgeräusch isolieren lässt.
Da dieser Sachverhalt zu erwarten war, ist bei der Messung ein Mitarbeiter vom LBA anwesend gewesen, um das weitere Vorgehen zu beurteilen. Wir erwarten, dass im Lärmzeugnis „< 48 dB(A), Wert nach Kapitel X nicht messbar, da zu gering“ ausgewiesen wird.
Es ist davon auszugehen, dass sich effektiv ein Schalldruck von 44‑46 dB(A) ergeben würde. Zum Vergleich: 70 dB(A) entspricht dem Dauerlärm auf einer Hauptverkehrsstraße, 60 dB(A) einem Rasenmäher aus 10 m Entfernung, 50dB(A) einem Vogelgezwitzscher im Freien aus 15 m, 45 dB(A) üblichen Wohngeräuschen mit Sprechen oder Radio im Hintergrund Damit könnte das Flugzeug eine ganze Großfamilie von blauen Engeln auf dem Leitwerk spazieren fliegen...
